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Von Verbraucherinformation bis Zweitwagenreglung
Ich versuche möglichst verständlich, wenn auch nicht juristisch verbindlich zu erklären, was sich hinter
verschiedenen Fachbegriffen verbirgt. Neuigkeiten zum Versicherungsvertragsgesetz 2008 von der Deutschen Versicherungsakademie.
Beschwerde- Beschwerdequote
Der Verbraucher kann sich bei Streitigkeiten mit seiner Versicherung auch an die BaFin
(Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
Bankenaufsicht & Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder
Postfach 1308
53003 Bonn
Fon: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
http://www.bafin.de
wenden.
Die Menge der Beschwerden über eine Versicherung bei der BaFin kann auch ein wichtiges Entscheidungsmerkmal für den Kunden sein. Was nützt eine billige Versicherung, wenn sie eben nur “billig” ist. Erst im Schadensfall zeigt sich der Wert des Vertrages.
Über den
Beschwerdequotienten für Krankenversicherungen können Sie sich hier informieren.
Neben dem Preis, der Beitragsstabilität, der Qualität und dem Umfang der angebotenen Leistungen usw. ist es schon wichtig, wie oft sich Kunden über eine Versicherung beschweren. Geiz ist nicht immer geil.
Bauleistungsversicherung
Versichert sind unvorhergesehen eingetretene Schäden ( Beschädigung oder Zerstörungen ) an den Bauleistungen oder an den sonstigen versicherten Sachen, verursacht durch z. B. :
Beitrag
Der Beitrag oder die Versicherungsprämie ist der Preis für eine Versicherung. Durch den Wettbewerb gibt es für die gleiche Leistung extremen Unterschieden im Beitrag. Versicherungsvergleiche im Internet sind für den Verbraucher eine kostenlose und schnelle Möglichkeit, durch einen Beitragsvergleich die billigste Versicherung zu finden und viel Geld zu sparen.
Beitragsanpassung
Meist nur ein anderes Wort für Beitragserhöhung. Nötig, um ein Gleichgewicht zwischen Beitragseinnahmen und den Ausgaben (Schadensaufwendungen und innere Kosten) zu erhalten. Durch eine entsprechende Klausel in den meisten Verträgen enthalten.
Beitragsbefreiung
Bei der Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung kann gegen einen Zuschlag die Beitragsbefreiung bei Eintritt der Berufsunfähigkeit vereinbart werden. So wird das Sparziel auch unter verschlechterten persönlichen Bedingungen auf jeden Fall erreicht.
Beitragsdepot
Eine Lebens- oder Rentenversicherung wurde üblicherweise gegen laufende monatliche Beitragszahlung abgeschlossen. Wenn der Versicherungsnehmer mit einem mal den gesamten Beitrag z.B. aus einer Erbschaft bezahlten wollte, dann war eigentlich die Vorraussetzung für das Steuerprivileg (12 Jahre Laufzeit, 5 Jahre Beitragszahlung) nicht mehr gegeben. Deshalb legten die Versicherungen das Geld in ein verzinstes Depot und entnahmen dann 5 Jahre lang den Beitrag. Nach dem Wegfall des Steuerprivilegs im Januar 2005 schwieriger zu gestalten.
Beitragsrückgewähr
Speziell in der Unfallversicherung werden Tarife mit “Beitragsrückgewähr” angeboten. Hände weg, denn dem Kunden wird eine kostenlose Versicherung vorgegaukelt. Als ob Versicherungen Geld verschenken würden. Diese Versicherungen sind völlig überteuert und stellen eine Mischform von einer Risikoversicherung (Unfall) und einem Sparvertrag dar. Sie sind aus Kostengründen absolut nicht zu empfehlen. Eine separate Unfallversicherung ist wesentlich günstiger.
Bemessungsgrenzen
Erklärungen und aktuelle Zahlen finden sie unter diesem Link. (Wikipedia)
Bergungskosten
Die Übernahme von Bergungskosten ist eine Leistung in der privaten Unfallversicherung. Die Suche nach einem Verletzten, seine Bergung und der Rücktransport zum Heimatort sind versichert. Das klassische Beispiel ist der schwere Sturz auf der Skipiste, mit anschließendem Einsatz des Rettungshubschrauber und Rückflug mit einer Sondermaschine. Das koscht was!
Berufskrankheit
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die ein Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit durch die längere Einwirkung von Staub, Lärm, Giften
und anderen Gefahrstoffen erleidet. Diese Krankheiten sind in einer Berufskrankheiten- Liste (Berufskrankheiten- Verordnung - BeKV) erfasst.
Die Berufsgenossenschaften sind bei der Befriedigung der Ansprüche Betroffener oft sperrig und versuchen die Auszahlung von Renten durch langfristige juristische Auseinandersetzungen zu verzögern. Ziel ist die Zermürbung von Menschen, die unter einer Berufskrankheit leiden. Schon oft wurde in Publikationen über die Misstände berichtet, ohne
dass man den Eindruck hat, hier würde sich eine Verbesserung für die Erkrankten ergeben.
Eine private Vorsorge bietet die “Grundfähigkeitsversicherung”.
Berufsunfähigkeit
Nach der alten Definition war derjenige berufsunfähig, der einen ihm zumutbaren Beruf nicht mehr ausüben konnte und dessen Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte der Erwerbsfähigkeit eines gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken war.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung muss jetzt den Rückzug des Staates abfangen. Sie ist ganz wichtig.
Besondere Versicherungsbedingungen
Spezielle, vertraglich festgelegte Bedingungen, die von den allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen. Sie enthalten meist zusätzliche Leistungen, mit denen sich die Gesellschaft von den Wettbewerbern positiv abheben wollen. Es können aber auch Einschränkungen vereinbart werden, die sich dann in einem günstigeren Preis niederschlagen sollten.
Betriebsversicherungen
Umfasst die die Betriebshaftpflicht, Inventarversicherung, die Autoinhaltsversicherung und Elektronikzusatzversicherung, Elektronikversicherung, Firmenfahrzeuge usw.
Auch Büro-, Praxis- & Kanzleiausfallversicherung, Berufshaftpflicht für Ärzte, Vermögensschadenhaftpflicht für Rechtsanwälte, Steuerberater und Versicherungsmakler ...
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über diese Sparten mit allen Onlinerechnern und Vergleichen.
Blitzschlag
Ein Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf einen Gegenstand. In der Hausratversicherung ist ein unmittelbarer Blitzeinschlag und damit verbundene Kurzschluss- und Überspannungsschäden versichert. Versichert ist auch, wenn ein Brand durch einen Kurzschluss als Blitzfolge entsteht.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Sengschäden sind nicht versichert.
So steht es in den Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 92).
Hört sich sehr bürokratisch an, ist aber juristisch
ziemlich eindeutig. Solange es au Ihrem Teppich nur so hinglimmt, gibt es kein Geld von der Versicherung. Hat aber jemand eine richtige Flamme gesehen, dann hat es für die Versicherung auch gebrannt.
Brand ist in der Hausratsversicherung und in der Wohngebäudeversicherung versichert.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist eine wichtige Basisabsicherung geworden. Sie bietet Versicherungsschutz, wenn der Versicherte wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder wegen Kräfteverfall seinen Beruf zu weniger als 50% gegenüber einem Gesunden ausüben kann.
Drei Dinge sind bei der BU zu beachten.
Die Rückversicherer üben aktuell massiven Druck auf die Versicherer aus, nicht mehr auf den §172 VVG zu verzichten.
Der §172 VVG ermöglicht den Versicherer im Falle eines negativen Schadensverlaufs den Beitrag nachträglich zu erhöhen.
Die meisten Versicherer haben bereits auf die Forderungen der Rückversicherer reagiert und den Verzicht auf den Paragraphen klammheimlich aus den Bedingungen entfernt. Dies geschah so verschwiegen, dass selbst die Ratingagenturen dies überwiegend nicht mitbekommen haben und folglich ihre Sternchen teils zu Unrecht verteilen. Selbst Maklerbetreuer händigen uns Maklern Unterlagen und Bedingungen aus, aus denen der Verzicht auf §172 VVG hervorgeht, obwohl der Kunde mit der Police längst
schlechtere Bedingungen erhält.
In einem aktuellen Vergleich (7/2006) der “Stiftung Warentest” wurde die “Aachen- Münchener” mit der höchsten Punktzahl bewertet.
Bewertet wurden 91 Tarife von 61 Versicherungen. 18 Angebote wurden mit „sehr gut” bewertet. In der der Gruppe der Besten ist weiter die „BUZ” der DBV-Winterthur, die „BUZ” von Gerling, „B5i/B5r” von HanseMerkur, „BUZ-Plus” und „BUZ-plus life” der Stuttgarter, „BUZ” von Axa sowie Deutsche Ärzteversicherung, „BUZ 810K/710K” von Barmenia, „Top-BUZ” der Debeka. Weiterhin „sehr gut” sind die Tarife „Premium BUZ” von Huk-Coburg sowie Huk24, „BZ10” von Alte Leipziger, „T30/T35” von Swiss Life, „BUZ–Plus” der Allianz, „JRCB Comfort” (Vorjahr „JRC1”) von Cosmos, „Comfort-BUZ Plus BR-Plus F/M” der Hannoverschen Leben und „BUZ Exklusiv VBR-Plus F/M” der VHV.
Nicht mehr unter den Anbietern mit „sehr guten” Angeboten vertreten sind Inter, Mamax, Öffentliche Braunschweig, R+V, Volksfürsorge, Volkswohl Bund und Württembergische.
Unser Versicherungsvergleich für die Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt die meisten der bewerteten Tarife.
Für ISDN und Modem:
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