Steuerpläne der Regierung

Versicherungsbüro
Martin Kaiser
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Versicherung
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Besteuerung von Lebensversicherungen

Die Bundesregierung hatte geplant, mit dem Stichtag 22.Juni 1999 Lebensversicherungen zu besteuern. Nach Verhandlungen mit dem  Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurde dieser Termin offiziell fallen gelassen. Jetzt ist die Besteuerung ab 01.01.2005 beschlossen.

Was bedeutet das für den Versicherungsnehmer?
Alle bereits bestehenden Lebens- und Rentenversicherungen bleiben steuerlich vergünstigt. Es ändert sich nichts.
Für alle bis zum Tag der Verkündigung des Gesetzes neu abgeschlossenen Verträge gilt das gleiche.
Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung ist eine Laufzeit von 12 Jahren und 5 Jahre Beitragszahlung- also keine Veränderung.

Für Verträge, die nach der Gesetzesverkündung abgeschlossen werden soll folgendes gelten:
Die Todesfall- Leistungen aus Risiko-, Kapital- und Rentenversicherungen bleiben steuerfrei.
Rentenversicherungen werden wie bisher behandelt, wenn die Versicherungsleistung als monatliche Rente und nicht als Einmal- Kapital ausgezahlt werden.
Erträge aus der Erlebensfall- Leistung werden nach Abzug eines Freibetrags versteuert.
 

 

Versicherungsleistung

eingezahlt

Ertrag

Freibetrag von 20% aber höchstens 30 000DM

zu versteuern

Beispiel:

300 000.- DM

150 000.- DM

150 000.- DM

30 000.- DM

120 000.- DM

 

Von der zu versteuernden Summe sollen die Versicherungsunternehmen eine Kapitalertragssteuer von 25% plus Solidaritätszuschlag gleich einbehalten und an den Finanzminister überweisen.
Was ich davon halte?
Die Erträge aus dieser Steuer können frühestens in 12 Jahren dem Staatshaushalt zufließen.  Ich dachte bisher, Politiker denken höchstens 4 Jahre voraus. Wenn aber die private Altersvorsorge immer wichtiger wird, warum wird eines der wichtigsten Instrumente nicht weiterhin so behandelt, wie seit über 100 Jahren? Das Steuerprivileg haben sich die Versicherungen seinerzeit vom Kaiser damit erkauft, dass sie ihm die Staatsschulden abnahmen und so das Flottenrüstungsprogramm ermöglichten. Noch heute sind die deutschen Versicherungen verpflichtet, den größten Teil der Kundengelder in  Staatsschulden (z.B. Bundesschatzbriefe) mit Magerrendite zu investieren und so auf die hohen Gewinne, die z.B. englische Versicherungen mit Akteninvestitionen erzielen, zu verzichten. Es jetzt abzuschaffen, ist ein fetter Griff in die Tasche des kleinen Mannes, der sich ein paar Mark fürs Alter zurücklegt, was der Staat nur unzureichend schafft. Wenn der Finanzminister Geld braucht, dann soll er den Bund der Steuerzahler oder den Bundesrechnungshof mal fragen, wo jedes Jahr die Milliarden  verschleudert werden, dann sollen die Verantwortlichen auch wirklich (materiell) Verantwortung tragen. Der Senat von Berlin und die Abgeordneten würden wohl mit der Wermutflasche unter den Brücken schlafen, wenn sie die 100 Mio. DM für die Olympiabewerbung oder die verbimsten Millionen der Flughafenplanung aus eigener Tasche zurückzahlen müssten. Die Verantwortlichen für die 6 oder 8 Milliarden Schulden -wer wird denn kleinlich sein- der Berliner Bank, hätte man vor historisch kurzer Zeit noch  aufs Schafott geschleift.

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