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Bauherren und Immobilienbesitzer leben mit einem besonders hohem Risiko. Paragraph 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, dass
jeder für einen schuldhaft verursachten Schaden in voller Höhe einstehen muss. Dabei ist es unwesentlich, ob der Betreffende vorsätzlich oder nur leicht fahrlässig gehandelt hat.
Sie, und nicht die Baufirma, sind für die Sicherheit der Baustelle und für das Grundstück verantwortlich!
Das gilt sogar für die angrenzenden öffentlichen Wege. Rutscht jemand vor Ihrem Anwesen aus und verletzt sich, kann er von Ihnen Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen. Eigentümer haften in voller
Höhe und gesamtschuldnerisch, also zunächst auch für Schäden, die eigentlich andere, wie zum Beispiel Handwerker zu verantworten haben. Wenn Sie später in Ihrem Einfamilienhaus selbst wohnen, übernimmt die Privathaftpflicht den Schadenersatz.
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