KFZ - Teilkaskoversicherung

Versicherungsbüro
Martin Kaiser
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Versicherung
EU-Neufahrzeuge, Jahreswagen und Gebrauchtwagen

 

 

KFZ- Teilkaskoversicherung

Die Teilkasko zahlt bei Schäden am eigenen Fahrzeug, wenn dieser Schaden auf:

zurückzuführen ist.
In der Teilkasko gibt es keine Rabatte und Schadensfreiheitsklassen.
Bei verschiedenen Versicherern sind weitere Einschlüsse, die eigentlich von der Vollkasko bezahlt werden müssten, in die Teilkasko mit integriert. Daran unterscheidet man dann gelegentlich einen Qualitätsversicherer von einem Billigheimer. Kriterien sind dann z.B. Neuwertersatz nicht nur für Autos jünger als drei Monate, sondern bis zu einem Jahr; Vandalismusschäden (mit dem rostigen Nagel über den neuen Lack) in der Teilkasko  mitversichert; die Trappe (großer Wildvogel) ist Versicherungstechnisch ein Wildschwein, für Glasschäden, die repariert werden gilt kein Selbstbehalt usw.

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