KFZ - Vollkaskoversicherung

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Martin Kaiser
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Versicherung
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KFZ- Vollkaskoversicherung

In der KFZ- Vollkaskoversicherung ist alles abgedeckt, was auch in der   Teilkasko versichert ist.
Erweitert wird der Schutz um die Schäden, die auf mutwillige Handlungen Dritter (Rowdytum), oder auf einen selbstverschuldeten Unfall zurückzuführen sind. Dabei haben sich die Versicherungen meistens das Hintertürchen der “groben Fahrlässigkeit” offen gelassen. Natürlich passieren Unfälle nur, wenn jemand unvorsichtig oder fahrlässig  gehandelt hat. Daraus konstruieren die Versicherungsjuristen dann eine grobe Fahrlässigkeit, damit die Versicherungen nicht oder nur teilweise zahlen müssen.
Genau deshalb sollte man eine Verkehrsrechtschutzversicherung haben.
Einige Versicherungen haben nach Verbraucherprotesten diesen Passus aus den Bedingungen gestrichen und die anderen werden jetzt sicher folgen.
In der Vollkasko gibt es wieder den Schadenfreiheitsrabatt. So kann eine Vollkasko bei einer guten Einstufung (z.B. 40%) billiger sein, als eine Teilkasko.

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